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Lizenzbestimmungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie im Internet unter: <http://www.bsc-computer.de/agb.pdf&gt;.

Lizenzbestimmungen für die Nutzung und Weitergabe der Software "GoodByeDavid"

Das Programm steht unter dem rechtlichen Schutz der Urheber- und Handelsgesetze des Landes, in dem es veröffentlicht, vervielfältigt bzw. genutzt wird.

BSC Computer Systeme GmbH, Reinhard Müller, Gewerbestr. 75 , 79194 Gundelfingen, Deutschland, nachfolgend 'Lizenzgeber' genannt, besitzt alle Rechte an dem Programm (Software) und gestattet die Nutzung ausschließlich unter der Voraussetzung, dass die nachfolgend aufgeführten
Lizenzbedingungen vom Nutzer anerkannt und eingehalten werden. Es kommt damit zwischen ihm, dem Lizenznehmer, und dem Lizenzgeber der vorliegende Lizenzvertrag zustande:

1. Installation

Der Lizenzgeber weist Sie ausdrücklich darauf hin, dass vor der Installation jeglicher neuer Software auf Ihrem System eine Datensicherung erfolgen sollte, um einem eventuellen Verlust Ihrer Daten vorzubeugen.
Diese Sicherheitsmaßnahme sollte auch bei der Installation dieser Software erfolgen. Falls Sie Ihre Daten noch nicht gesichert haben sollten, raten wir dringend, die Installation sofort abzubrechen, Ihre Daten zu sichern und erst darauffolgend die Installation neu zu starten.
Darüber hinaus ist es empfehlenswert in regelmäßigen Abständen Datensicherungen durchzuführen.

2. Gewährleistung / Haftung

Eine Gewährleistung für eine fehlerfreie Funktionalität des Programms wird von dem Lizenzgeber nicht übernommen.

Der Lizenzgeber gewährleistet für den Fall der Übermittlung des Programms auf einem Datenträger die einwandfreie Lesbarkeit des Mediums zum Zeitpunkt der Übergabe, soweit der Einsatz durch den Lizenznehmer unter normalen Betriebsbedingungen und unter Beachtung üblicher Instandhaltungsmaßnahmen der Datenverarbeitungsanlage erfolgt.

Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software, insbesondere nicht dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet.

Der Lizenzgeber haftet für einen vorsätzlich und/oder grob fahrlässig herbeigeführten Schaden unbeschränkt. Auch beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft haftet der Lizenzgeber für alle darauf zurückzuführenden Schäden ohne Beschränkung.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber, soweit hinsichtlich der Leistungserbringung Verzug vorliegt, die Leistung unmöglich geworden ist oder eine ihr obliegende Kardinalpflicht verletzt wurde, für darauf zurückzuführende Personenschäden unbeschränkt. Für Sach- und Vermögensschäden, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss vernünftigerweise zu rechnen war. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Höhe des Zweifachen des gezahlten Kaufpreises (Lizenzgebühr, Registrierungsgebühr),
unabhängig davon, ob es sich um Ansprüche des Vertragsrechtes, um Schadensersatzansprüche oder andere Haftungsansprüche handelt.

Befindet sich der Lizenzgeber während des Eintritts der Unmöglichkeit in Verzug, so haftet er für den durch die Unmöglichkeit ihrer Leistung eingetretenen Schaden ohne Beschränkung; nicht jedoch für den Fall, in dem der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.

In allen übrigen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

3. Nutzungsumfang

Die Software ist urheberrechtlich zugunsten des Lizenzgebers geschützt. Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software liegen allein beim Lizenzgeber. Alle Urheberrechts- und sonstige in der Software befindlichen Vermerke wie Registriernummern und
Hinweise auf den Lizenzgeber dürfen nicht entfernt werden.
Jede weitere Einbringung in andere Software jeglicher Art wird dem Lizenznehmer untersagt.

Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer für die Dauer des vorliegenden Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches und persönliches Recht, die Software auf einem einzelnen Personal Computer und nur an einem Ort, zu nutzen. Jede weitergehende Nutzung ist nicht gestattet.

Dem Lizenznehmer ist es insbesondere untersagt,

- die Software oder einzelne Programmteile an Dritte weiterzugeben oder einem Dritten auf andere Weise zugänglich zu machen, insbesondere in Form der Leihe oder Miete;
- die Software über ein Netz oder einen Datenübertragungskanal von einem Computer auf einen anderen Computer zu übertragen;
- die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder deassemblieren;
- abgeleitete Werke zu erstellen;

Der Lizenznehmer erhält durch den Erwerb des Programms allein das Eigentum an einem körperlichen Datenträger, soweit nicht die Überlassung des Lizenzmaterials auf dem Weg der Datenfernübertragung erfolgt. Bei beiden Überlassungsalternativen ist ein Erwerb von weitergehenden Rechten
als den benannten nicht verbunden.
Das Anfertigen einer (einzigen) Reservekopie ist nur zu Sicherungszwecken
zulässig, insofern die Software auf einem Datenträger geliefert wurde.

4. Dauer des Vertrages

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Zuwiderhandlung des Lizenznehmers gegen die Lizenzbestimmungen verwirkt das Nutzungsrecht, ohne dass es seitens des Lizenzgebers einer Kündigung bedarf.

5. Schadensersatz bei Vertragsverletzung

Der Lizenznehmer haftet für alle Vermögensschäden, die der Lizenzgeber aufgrund von Verletzungen des Urheberrechts oder einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen entstehen.

6. Änderungen und Aktualisierungen (Updates)

Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Software nach eigenem Ermessen zu aktualisieren. Er ist nicht verpflichtet, dem Lizenznehmer etwaige Aktualisierungen zur Verfügung zu stellen. Etwaige Aktualisierungen der Software sind immer kostenfrei.
Der Lizenznehmer wird per E-Mail über Produktneuerungen informiert, insofern eine gültige E-Mail Adresse bei Lizenzierung der Software angegeben wurde. Der Lizenznehmer kann frei entscheiden, ob er die Aktualisierung der Software auf eigene Kosten aus dem Internet lädt und die Aktualisierung installiert.

7. Produktnamen und Warenzeichen

Alle in diesem Text, der Dokumentation und der Software verwendeten Produktnamen und eingetragenen Warenzeichen werden hiermit als Eigentum ihrer Besitzer anerkannt, unabhängig davon, ob sie als solche gekennzeichnet sind oder nicht.

8. Sonstiges

Sollte eine der Bestimmungen, dieser Lizenzbestimmungen, unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten solche wirksamen Bestimmungen als vereinbart, die in ihrem Sinn der Absicht der unwirksamen Bestimmungen zugunsten des Lizenzgebers am nächsten kommen.

Gundelfingen, im Januar 2013

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie im Internet unter. <http://www.bsc-computer.de/agb.pdf&gt;.

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