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FAQ

Keine Davidinstallation gefunden

Anmeldung über David Infocenter schlägt fehl
Für die Nutzung von GoodByeDavid ist ein funktionierender David-Infocenter notwendig.
Beim Start GoodByeDavid über die API und den David Infocenter eine Verbindung geschaffen.

Üblicherweise erfolgt die Autorisierung über den angemeldeten Windows-Benutzer und das Active Directory

In Sonderfällen können im David Infocenter manuelle Anmeldedaten für einen bestimmten Server hinterlegt werden.
Dies kann erforderlich sein, wenn bsw. der David-Server nicht in der gleichen Domäne wie der Arbeitsplatz ist oder für das David-Konto ein lokaler Windows-Benutzer verwendet wurde.

In einem solchen Fall können die abweichenden Benutzerdaten in der Konfiguration von GoodbyeDavid hinterlegt werden.

Abweichende Benutzerdaten hinterlegen

Auch hier gilt, da der verwendete Benutzer administrative Rechte hat und auf alle Daten in David zugreifen darf


GoodByeDavid Onlinehilfe

GoodByeDavid ist das leistungsfähige Werkzeug zur Migration von Tobit David nach Kerio Connect.

GoodByeDavid analysiert das vorhandene David-System, und zeigt schon vor der Migration vorhandene Problem.
Benutzer und Postfächer inklusive E-Mails, Kalender, Kontakte, Aufgaben, Notizen, Faxe und Voicenachrichten werden von GoodByeDavid ausgelesen und in Kerio integriert.
GoodByeDavid ist schneller als alle am Markt vorhandenen Migrations-Programme, da alle Daten direkt transferiert werden und nicht über diverse Protokolle ausgelesen werden müssen.
GoodByeDavid protokolliert umfangreich jeden Migrationsvorgang.

weiterführende Informationen online

Systemvoraussetzungen

Für die einwandfreie Verwendung von GoodByeDavid gelten folgende Systemvoraussetzungen: Betriebssysteme für die Installation von GoodByeDavid: Internetverbindung:

Testbetrieb

Bitte beachten:
Unlizenziert kann GoodByeDavid als Demoversion verwenden werden.
Dabei können alle Funktionen genutzt werden, jedoch werden pro Archive nur 5 Einträge migriert.
Zur Bestellung einer Lizenz ist die Site-ID aus GoodByeDavid erforderlich.
Nähere Infos zur Site-ID unter Lizenz.

Installation

setup GoodByeDavid

Einrichtungsassistent

Benötigte Informationen: notwendige Voraussetzungen: Grundeinstellungen GoodByeDavid

david-serverinformation goodByeDavid

Hinweis: Es kann erst "Weiter" gewählt werden wenn der richtige Pfad eingegeben wurde.

domäne-öffentliche-ordner GoodByeDavid

anwendung GoodByeDavid.png

Lizenzierung

Um die Lizenzierung für GoodByeDavid durchzuführen, wird die Site-ID von David benötigt.
Aufbau der Site-ID : XXXXX-XXXXX (z.B. 99999-99999)

Wenn GoodByeDavid bereits installiert ist kann die Site-ID an diversen Stellen in GoodByeDavid abgelesen werden oder direkt über GoodByeDavid auf "Lizenzierung" und dann auf "Lizenz anfordern".

Falls eine Lizenz Datei bereits vorhanden ist, kann die Lizenz über "Lizenzierung" und "Lizenz aktivieren" installieren werden.
Dafür die Datei lizenz.lic wählen. Danach ist die Lizenzierung abgeschlossen.

Folgende Lizenzpakete stehen zur Verfügung

Als Grundlage für die Lizenzierung gilt nicht die Größe der David-Lizenz, sondern die tatsächlich vorhandenen Postfächer.

Site-ID ermitteln

Lizenzbestimmungen

David-System prüfen

Vor der Migration ist es ratsam eine Analyse des David-System durchzuführen.
Bei dieser Prüfung werden alle Archive auf Konsistenz geprüft.
Außerdem können damit Archivnamen mit ungültigen Zeichen ermittelt werden.

TAS Struktur prüfen

system-prüfen GoodByeDavid

Die Dauer der Prüfung kann, je nach Datenvolumen wenige Minuten bis mehrere Stunden dauern.
Die Prüfung läuft am schnellsten, wenn GoodByeDavid direkt auf dem David Server installiert ist.

Falls Fehler im David-System gefunden werden, sollten diese zuerst behoben werden bevor die Migration durchgeführt wird.
Die Protokolle hierzu befinden sich in der David Freigabe (bsp.: \\davidserver01\david\goodbyedavid\log)

Beschreibung der Log Dateien:

Alle Logdateien werden unter \\Servername\David\GoodByeDavid\Log gespeichert

Usermigration

User vorbereiten

Bei der User/Postfach Vorbereitung werden die vorhandenen Benutzer aus dem David-System ausgelesen.
Vor der Migration können hier die Benutzer Passwörter vorab eingerichtet/geändert werden.
Diese Passwortänderungen haben nur Auswirkungen auf die Kerio Benutzer.
Anhand dieser Benutzerliste werden die Benutzer in Kerio eingerichtet.

Kerio Benutzer = Kerio Benutzername/Loginname
E-Mail Adresse = Emailadresse des Benutzers
Vorbereitung = Hier kann erkannt werden ob der Benutzer bereits migriert ist.
Passwort = Passwort des E-Mail Accounts
Status = ok = erfolgreich migriert ; okma = erfolgreich mit Ausnahmen ; error = Fehler bei der Migration ; queued = noch nicht bearbeitet

Migration User

Die eigentliche Migration wird durch den Jobserver durchgeführt.
Erst wenn ein Jobserver gestartet ist, werden bereitgestellte Jobs verarbeitet..

Mit Rechtsklick auf einen Benutzer können weitere Optionen aufgerufen werden.

migration-user GoodByeDavid

Öffentliche Ordner-Migration

JobServer

Der Jobserver kann auf mehreren PCs/Servern ausgeführt werden.
Der Jobserver verarbeitet automatisch die erstellten JobDateien aus seinem Spoolverzeichnis.
Nach der Verarbeitung einer JobDatei wird die Datei umbenannt.
Für jedes Archiv in David wird eine eigene Jobdatei erstellt.
Es können mehrere Jobserver verarbeiten Jobs abarbeiten.

JobDateien

Pro zu migrierendem Archiv wird eine JobDatei angelegt.
Diese JobDateien werden im Ordner \\Servername\David\GoodByDavid\JobQueue abgelegt.
Über die Dateiendung der JobDatei wird der Status des Jobs verwaltet.
Für jede Jobdatei wird während der Verarbeitung eine gleichnamige Logdatei angelegt.

Die Dateien werden wie folgt unterschieden.

Folgende Dateianfang wird verwendet: Folgende Dateiendungen werden verwendet:

Abschlussarbeiten

Nach Abschluß der Migration den Kerio Dienst neu starten.
Erst nach Neustart werden alle migrierten Archive neu indiziert.

Autoren

Anmerkungen und Ergänzungen über das Kontaktformular mitgeteilt werden können.

Copyright

BSC Computer Systeme GmbH
Gewerbestraße 75
79194 Gundelfingen
Telefon: 0761 50459 0
www.bsc-computer.de

© 2015 BSC Computer Systeme GmbH


Lizenzbestimmungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie im Internet unter: <http://www.bsc-computer.de/agb.pdf&gt;.

Lizenzbestimmungen für die Nutzung und Weitergabe der Software "GoodByeDavid"

Das Programm steht unter dem rechtlichen Schutz der Urheber- und Handelsgesetze des Landes, in dem es veröffentlicht, vervielfältigt bzw. genutzt wird.

BSC Computer Systeme GmbH, Reinhard Müller, Gewerbestr. 75 , 79194 Gundelfingen, Deutschland, nachfolgend 'Lizenzgeber' genannt, besitzt alle Rechte an dem Programm (Software) und gestattet die Nutzung ausschließlich unter der Voraussetzung, dass die nachfolgend aufgeführten
Lizenzbedingungen vom Nutzer anerkannt und eingehalten werden. Es kommt damit zwischen ihm, dem Lizenznehmer, und dem Lizenzgeber der vorliegende Lizenzvertrag zustande:

1. Installation

Der Lizenzgeber weist Sie ausdrücklich darauf hin, dass vor der Installation jeglicher neuer Software auf Ihrem System eine Datensicherung erfolgen sollte, um einem eventuellen Verlust Ihrer Daten vorzubeugen.
Diese Sicherheitsmaßnahme sollte auch bei der Installation dieser Software erfolgen. Falls Sie Ihre Daten noch nicht gesichert haben sollten, raten wir dringend, die Installation sofort abzubrechen, Ihre Daten zu sichern und erst darauffolgend die Installation neu zu starten.
Darüber hinaus ist es empfehlenswert in regelmäßigen Abständen Datensicherungen durchzuführen.

2. Gewährleistung / Haftung

Eine Gewährleistung für eine fehlerfreie Funktionalität des Programms wird von dem Lizenzgeber nicht übernommen.

Der Lizenzgeber gewährleistet für den Fall der Übermittlung des Programms auf einem Datenträger die einwandfreie Lesbarkeit des Mediums zum Zeitpunkt der Übergabe, soweit der Einsatz durch den Lizenznehmer unter normalen Betriebsbedingungen und unter Beachtung üblicher Instandhaltungsmaßnahmen der Datenverarbeitungsanlage erfolgt.

Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software, insbesondere nicht dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet.

Der Lizenzgeber haftet für einen vorsätzlich und/oder grob fahrlässig herbeigeführten Schaden unbeschränkt. Auch beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft haftet der Lizenzgeber für alle darauf zurückzuführenden Schäden ohne Beschränkung.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber, soweit hinsichtlich der Leistungserbringung Verzug vorliegt, die Leistung unmöglich geworden ist oder eine ihr obliegende Kardinalpflicht verletzt wurde, für darauf zurückzuführende Personenschäden unbeschränkt. Für Sach- und Vermögensschäden, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss vernünftigerweise zu rechnen war. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Höhe des Zweifachen des gezahlten Kaufpreises (Lizenzgebühr, Registrierungsgebühr),
unabhängig davon, ob es sich um Ansprüche des Vertragsrechtes, um Schadensersatzansprüche oder andere Haftungsansprüche handelt.

Befindet sich der Lizenzgeber während des Eintritts der Unmöglichkeit in Verzug, so haftet er für den durch die Unmöglichkeit ihrer Leistung eingetretenen Schaden ohne Beschränkung; nicht jedoch für den Fall, in dem der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.

In allen übrigen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

3. Nutzungsumfang

Die Software ist urheberrechtlich zugunsten des Lizenzgebers geschützt. Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software liegen allein beim Lizenzgeber. Alle Urheberrechts- und sonstige in der Software befindlichen Vermerke wie Registriernummern und
Hinweise auf den Lizenzgeber dürfen nicht entfernt werden.
Jede weitere Einbringung in andere Software jeglicher Art wird dem Lizenznehmer untersagt.

Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer für die Dauer des vorliegenden Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches und persönliches Recht, die Software auf einem einzelnen Personal Computer und nur an einem Ort, zu nutzen. Jede weitergehende Nutzung ist nicht gestattet.

Dem Lizenznehmer ist es insbesondere untersagt,

- die Software oder einzelne Programmteile an Dritte weiterzugeben oder einem Dritten auf andere Weise zugänglich zu machen, insbesondere in Form der Leihe oder Miete;
- die Software über ein Netz oder einen Datenübertragungskanal von einem Computer auf einen anderen Computer zu übertragen;
- die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder deassemblieren;
- abgeleitete Werke zu erstellen;

Der Lizenznehmer erhält durch den Erwerb des Programms allein das Eigentum an einem körperlichen Datenträger, soweit nicht die Überlassung des Lizenzmaterials auf dem Weg der Datenfernübertragung erfolgt. Bei beiden Überlassungsalternativen ist ein Erwerb von weitergehenden Rechten
als den benannten nicht verbunden.
Das Anfertigen einer (einzigen) Reservekopie ist nur zu Sicherungszwecken
zulässig, insofern die Software auf einem Datenträger geliefert wurde.

4. Dauer des Vertrages

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Zuwiderhandlung des Lizenznehmers gegen die Lizenzbestimmungen verwirkt das Nutzungsrecht, ohne dass es seitens des Lizenzgebers einer Kündigung bedarf.

5. Schadensersatz bei Vertragsverletzung

Der Lizenznehmer haftet für alle Vermögensschäden, die der Lizenzgeber aufgrund von Verletzungen des Urheberrechts oder einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen entstehen.

6. Änderungen und Aktualisierungen (Updates)

Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Software nach eigenem Ermessen zu aktualisieren. Er ist nicht verpflichtet, dem Lizenznehmer etwaige Aktualisierungen zur Verfügung zu stellen. Etwaige Aktualisierungen der Software sind immer kostenfrei.
Der Lizenznehmer wird per E-Mail über Produktneuerungen informiert, insofern eine gültige E-Mail Adresse bei Lizenzierung der Software angegeben wurde. Der Lizenznehmer kann frei entscheiden, ob er die Aktualisierung der Software auf eigene Kosten aus dem Internet lädt und die Aktualisierung installiert.

7. Produktnamen und Warenzeichen

Alle in diesem Text, der Dokumentation und der Software verwendeten Produktnamen und eingetragenen Warenzeichen werden hiermit als Eigentum ihrer Besitzer anerkannt, unabhängig davon, ob sie als solche gekennzeichnet sind oder nicht.

8. Sonstiges

Sollte eine der Bestimmungen, dieser Lizenzbestimmungen, unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten solche wirksamen Bestimmungen als vereinbart, die in ihrem Sinn der Absicht der unwirksamen Bestimmungen zugunsten des Lizenzgebers am nächsten kommen.

Gundelfingen, im Januar 2013

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie im Internet unter. <http://www.bsc-computer.de/agb.pdf&gt;.